Das Klima in Argentinien reicht von großer Hitze und starken Regenfällen im subtropischen Chaco im Norden über ein angenehmes Klima im zentralen Pampas bis zur subarktischen Kälte am patagonischen Meer im Süden. Fast alle Klimazonen der Erde sind in diesem riesigen Land vertreten.
Nordwesten subtropisch, heiß und trocken, Regenzeit ist in den Sommermonaten.
Nordosten mit tropischem Klima sehr warm und ganzjährig sehr viel Regen.
Die Zentralregion hat ein überwiegend gemäßigtes Klima, in den Sommermonaten, Dezember bis Februar, ist es jedoch zum Teil sehr heiß und feucht; die Winter sind recht kühl.
Im Süden liegt die Provinz Tierra del Fuego, die die östlichen Inseln von Feuerland abdeckt. Maritimes Klima. Es ist im Sommer mit Maximaltemperaturen von ca. 15 Grad der kühlste Landesteil von Argentinien. Im Winter liegen die Temperaturen um den Gefrierpunkt. Gelegentlich starker Frost. Das Wetter kann ganzjährig im Tagesverlauf sehr wechselhaft sein.
Die genannten Landesregionen haben unterschiedliche beste Reisezeiten: Der Norden empfiehlt sich ganzjährig als Reiseziel, der Nordosten von April/Mai bis September, Buenos Aires in den Frühlings- und Herbstmonaten sowie in den Wintermonaten der Südhalbkugel, Patagonien und Feuerland in den Monaten Oktober bis April (Hauptsaison zwischen Dezember und Februar) und die Berge von Argentinien eignen sich zwischen Mitte Juni und Mitte Oktober zum Skifahren.
Leichte Bekleidung im Norden und warme Bekleidung ist im Süden, in den Bergen sowie in den Wintermonaten in den zentralen Gegenden des Landes notwendig. Regenausrüstung ist überall zu empfehlen.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. Für visumpflichtige Aufenthalte muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.
Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:
Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich, ausgenommen sind Geschäftsreisende aus den folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie an Meetings und Konferenzen teilnehmen, Kunden oder Messen besuchen oder Marktstudien durchführen:
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen
Antragstellung in Berlin:
Touristenvisum: 150 €
Geschäfts-/Arbeitsvisum (kurzfristig, Aufenthalt von max. 60 Tagen): 200 €.
Arbeitsvisum (langfristig): 200 €.
Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.
Je nach Visumart und Nationalität unterschiedlich.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht. .
Persönlich bei den konsularischen Vertretungen. Die Abholung eines mit einem Business- oder Arbeitsvisum visierten Passes muss persönlich erfolgen.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich (Die argentinischen Konsulate wünschen, dass sich Reisende telefonisch nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.). In der Regel:
(a) Terminvereinbarung mit der zuständigen konsularischen Vertretung.
(b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Webseite der zuständigen argentinischen Botschaft).
(c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe (4 x 4 cm).
(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und 1 freie Seite enthält.
(e) Gebühr (Beleg über die Bareinzahlung auf das Konto des argentinischen Konsulats).
(f) Hin- und Rückreiseticket bzw. -bestätigung, Unterkunftsnachweis.
(g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (nur Touristenvisum, 50 US$ pro Tag).
(h) Hotelreservierung in Argentinien.
Geschäftsvisum:
(a-h), (i) Firmenschreiben der einladenden oder der entsendenden Firma in spanischer Sprache im Original. Die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. Die einladende Firma muss die Einreise des deutschen Geschäftspartners bei der argentinischen Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) beantragen. Die Erteilung der Genehmigung dauert bis zu 4 Monate.
Arbeitsvisum:
(i) Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag, Anschreiben der Firma. Das Anschreiben der Firma muss auf Spanisch vorliegen, und die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein.
(j) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Insbesondere für Arbeitsvisa, aber auch für Geschäftsvisa sind u. U. zusätzliche Unterlagen erforderlich.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte darüber hinaus ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann um 3 Monate verlängert werden, darauf besteht jedoch kein Anspruch.
Ist ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die konsularische Vertretung wenden.
Je nach Visumtyp und Nationalität unterschiedlich.
Es wird empfohlen, dass sich Reisende spätestens 45 Tage vor ihrer geplanten Abreise mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen.
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bei der Einreise werden von allen Reisenden Fingerabdrücke genommen und digital eingescannt sowie ein digitales Porträtfoto gemacht.
(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder elektronischer Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen Kindern unter 14 Jahren ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Die Elternschaft muss über die originale Geburtsurkunde des Kindes belegt werden. Diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, müssen darüber eine vom argentinischen Konsulat beglaubigte Bescheinigung vorlegen. Dazu muss die originale Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
Minderjährige unter 14 Jahren, die allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende vom argentinischen Konsulat beglaubigte Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Auf dieser Genehmigung müssen der Name, die Anschrift und die Ausweis- oder Passnummer der Empfangsperson in Argentinien oder ggf. eines nicht sorgeberechtigten Reisebegleiters des Kindes stehen sowie alle Zielorte während der Reise. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Außerdem müssen alle Dokumente vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.
Bei der Ein- und Ausreise von Kindern unter 6 Jahren wird ein Eintrag in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörde vorgenmommen.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt.
Hinweis: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen. Alternativ können Reisende über 18, aber unter 21 Jahren eine Einverständniserklärung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Für Hunde und Katzen werden ein maximal 10 tage altes Gesundheitszeugnis sowie ein Impfausweis als Nachweis einer Tollwutimpfung benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfzertifikat müssen von einer konsularischen Vertretung Argentiniens beglaubigt worden sein und auf Spanisch vorliegen. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Bei Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung, deren Kosten der Reisende trägt.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein. Ein Reisepass, der über den Aufenthalt hinaus gültig ist, wird empfohlen, besonders wenn ein Transit in Drittstaaten geplant ist. Für visumpflichtige Aufenthalte muss der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen von Fluggesellschaften an den Reisepass hinsichtlich seiner Mindestgültigkeit kann von den staatlichen Vorschriften abweichen. Reisende sollten diesbezüglich ihre Fluggesellschaft kontaktieren. Staatsangehörige Deutschlands sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus / nach Deutschland über ein gültiges Ausweisdokument zu verfügen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:
Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich, ausgenommen sind Geschäftsreisende aus den folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie an Meetings und Konferenzen teilnehmen, Kunden oder Messen besuchen oder Marktstudien durchführen:
(a) Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen
Stand - Fri, 11 Oct 2024 14:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 11 Oct 2024 14:32:28 +0200)
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Im Dezember 2023 fand in Argentinien die Amtsübernahme durch den neuen Präsidenten Milei statt. In diesem Zusammenhang kann es weiterhin zu größeren Menschenansammlungen kommen.
In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen, sogenannte „Piquetes". Veranstaltungen führen häufig zu spontanen Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr. Auch der Flugverkehr kann davon betroffen sein. Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen.
In und um Fußballstadien kann es zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen kommen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken.
Die Kriminalitätsrate ist in Argentinien recht hoch. Landesweit ist Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Selbst tagsüber und auch in besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Die Täter können bewaffnet sein und schrecken vor Gewaltanwendung nicht zurück.
An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind Trickdiebstähle (Beschmutzertrick) gängig. In den öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) von Hotels aller Kategorien kommen häufig Diebstähle vor. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum angebracht. Nach Einbruch der Dunkelheit ist überall besondere Vorsicht geboten.
Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann: Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás), Tel. 0054 115050-3293/-9260 oder über den allgemeinen Notruf 911, E-Mail: divsegcorredoresturisticos@gmail.com bzw. serv.turista@gmail.com bzw. policiaturistica@buenosaires.gob.ar
Die Andenkette liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es insbesondere in den Provinzen von San Juan und Mendoza zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. Mehrere Vulkane in der Grenzregion zu Chile sind aktiv; dies kann zu Evakuierungsmaßnahmen und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen. Der Vulkan Copahue zeigt des Öfteren verstärkte Aktivität.
Das Klima reicht von subtropisch im Norden mit extrem heißen und feuchten Sommern über gemäßigt im Zentrum bis subarktisch im Süden. Im ganzen Land kann es zu abrupten und großen Temperaturschwankungen kommen.
In den nördlichen Landesteilen einschließlich Buenos Aires kann Starkregen Überflutungen und Erdrutsche verursachen.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und gute (klimatisierte) Überlandbusverbindungen. Vereinzelte veraltete Eisenbahnverbindungen im Inland sind nur für Reisende mit viel Zeit geeignet.
Flugverspätungen und Streiks sind an der Tagesordnung, was in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden muss.
Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor" (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt.
In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz sowie Schnellbahnen und Busse rund um die Uhr. Für die Benutzung ist eine SUBE-Guthabenkarte erforderlich, erhältlich z.B. am U-Bahnschalter und an zahlreichen Kiosken.
Schlechte Straßenverhältnisse, Schlaglöcher, streunende Tiere und innerorts schlecht gekennzeichnete Geschwindigkeitsbarrieren (lomadas) stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Hinzu kommt eine geringe Disziplin von Autofahrern, was insgesamt zu einer sehr hohen Unfallrate führt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand bietet Vialidad Nacional.
Warndreieck, Feuerlöscher, Warnweste und Verbandskasten müssen mitgeführt werden.
Insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten können zeitweise Lieferengpässe in der Treibstoffversorgung an den Tankstellen vorkommen.
Polizeikontrollen sind häufig. Die Möglichkeit eines Grenzübertritts z.B. nach Chile oder Uruguay mit einem Mietwagen ist vorab mit der jeweiligen Autovermietung zu klären.
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Veranstalter führen nicht immer reguläre Sicherheitsüberprüfungen durch.
Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften sowie die gleichgeschlechtliche Elternschaft sind rechtlich möglich. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen ist hoch.
Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind erheblich schlechter als jene in deutschen Gefängnissen.
Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten kann an Geldautomaten gegen hohe Gebühren Bargeld abgehoben werden. Bedingt durch die hohe Inflation im Land, kann sich der mögliche Höchstbetrag relativ schnell ändern. Eine günstige Alternative sind Online-Transferdienste.
USD lassen sich in der Regel im ganzen Land tauschen, EUR außerhalb von Buenos Aires dagegen seltener.
Die Akzeptanz von Debit-/Kreditkarten ist insbesondere in Buenos Aires weit verbreitet. Für Reisen außerhalb empfiehlt sich, ausreichend Bargeld mitzuführen.
In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, besonderes Risiko besteht aber durch Trickbetrug ("Umtausch" gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können).
In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sollte umgehend bei der entsprechenden Bank vorgesprochen werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den bei den offiziellen Stellen Argentiniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss bei der Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Die Datenerfassung bei Einreise wird sukzessive von Stempeln auf die elektronische Erfassung der Reisedaten umgestellt. Derzeit werden beide Systeme zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten an verschiedenen Grenzübertrittsstellen genutzt.
Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da eine Sachfahndung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige (Denuncia) für die Wiederausreise unerlässlich.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Deutsche Staatsangehörige mit biometrischem oder vorläufigem Reisepass benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Weitere Informationen erteilt die zuständige argentinische Auslandsvertretung in Deutschland.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.
Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.
Folgende Vorschriften gelten für Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (über sechs Monate); es hat sich jedoch bewährt, dass sich auch Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt daran halten:
Für Minderjährige muss bei der Einreise nach und der Ausreise aus Argentinien das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachgewiesen werden. Die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde zur Dokumentierung der Elternschaft ist hierfür erforderlich. Wird das minderjährige Kind von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die schriftliche Reisegenehmigung (Venia de Viaje) des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei verwitweten Personen), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist ein minderjähriges Kind allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Reisegenehmigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer der Begleitperson und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter sechs Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.
Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.
Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft Argentiniens.
Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden.
Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000 USD für Erwachsene bzw. 5.000 USD für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Eine Ausfuhr höherer Beträge muss per Banküberweisung erfolgen.
Weitere Informationen bieten die argentinischen Zollbehörden.
Auch aufgrund der ungewöhnlich heftigen und langanhaltenden Regenfälle verzeichnet Argentinien einen seiner größten Ausbrüche von Dengue-Fieber mit Schwerpunkt derzeit in Buenos Aires-Stadt und der Provinz Buenos Aires. Es handelt sich hauptsächlich um die Typen 1 und 2.
Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.
Nach Ausbrüchen von Trichinellose zu Beginn 2023 in den Provinzen Córdoba und Santa Fé ist auch die Provinz Buenos Aires mit über 600 Verdachts- und bestätigten Fällen in 12 Landkreisen betroffen.
Die Infektion erfolgt durch den Verzehr von mit Trichinenlarven infestiertem ungenügend gekochtem Fleisch von Haus- und Wildschweinen, Bären oder Walrossen etc.
Die Ursache ist die in Argentinien verbreitete Hausschlachtung ohne veterinärmedizinische Begutachtung. Durch die Herstellung von ungenügend gekochten Schweinefleischprodukten wie z.B. der landestypischen Würste (Chorizo, Salami) und deren privatem Verkauf auch auf regionalen Märkten kann die Erkrankung verbreitet werden. Trichinen-Erkrankungen manifestieren sich abhängig von der Infektionslast durch initiale Bauchbeschwerden und nach 1-4 Wochen u.a. mit hohem Fieber, starke Kopf- und Muskelschmerzen, Augen- und Gesichtsschwellungen, Bindehautentzündungen und Hauterscheinungen. Eine Verwechselung mit einer COVID-19-Erkrankung ist zu Beginn möglich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei Einreise aus Deutschland wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
Dengue-Viren werdendurch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inklusive Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Impfung ist in Deutschland und vor Ort verfügbar. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht, siehe auch Dengue-Fieber.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese seltene virale Erkrankung wird meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
Die Übertragung dieser Parasitose erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot nach dem Blutsaugen in die Bisswunde gelangt. In ländlichen Regionen kann es zumeist in einfachen Unterkünften und bei fehlenden Schutzmaßnahmen zu Infektionen mit der Chagas-Krankheit kommen.
Ein weiterer Übertragungsweg ist die orale Aufnahme der Parasiten über verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte („garapa"). Dieser Übertragungsweg scheint sich zu häufen und soll inzwischen für die meisten Fälle in den Endemiegebieten verantwortlich sein.
In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei einer Übertragung durch den infizierten Kot in bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu schweren Organveränderungen mit Todesfällen kommen.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Auf dem Lande ist es jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Argentinische Republik.
Buenos Aires.
Argentinien grenzt im Westen an Chile, im Osten an den Atlantischen Ozean sowie im Norden und Nordosten an Uruguay, Brasilien, Paraguay und Bolivien. Es gibt vier geographische Regionen: Die Wald- und Sumpfgebiete des Gran Chaco und das Mehrstromland, die Anden, die Pampas und Patagonien sowie ganz im Süden Feuerland. Aufgrund der großen Nord-Südausdehnung gibt es verschiedene Klimazonen, die von großer Hitze im Norden über das angenehme Klima der Pampas bis hin zur antarktischen Kälte im Süden reichen. Die höchste Erhebung Argentiniens ist mit fast 7000 m der Monte Aconcagua. Ein einmaliges Naturschauspiel sind die riesigen Wasserfälle bei Iguaçu, die 72 m tief in den Río Paraná stürzen (Ländereck Argentinien, Brasilien, Paraguay; zu Brasilien gehörend). Im Nordwesten stehen bizarre Berge in der sonst trockenen Halbwüste.
Präsidialdemokratie, Bundesrepublik seit 1853. Verfassung von 1994, letzte Änderung 1997. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus mit 257 gewählten Mitgliedern und Senat mit 72 gewählten Abgeordneten. Der Präsident wird nach der Verfassungsänderung von 1994 auf vier Jahre in Direktwahlen bestimmt. Unabhängig seit 1816 (von Spanien).
Javier Milei, seit Dezember 2023.
Javier Milei, seit Dezember 2023.
220 V, 50 Hz. Adapter erforderlich. Steckertypen C/I. Steckdosen in älteren Gebäuden sind zweipolige Rundstecker, in neueren Gebäuden gibt es auch dreipolige Flachstecker.
Tief im Süden von Südamerika liegt Argentinien mit seinen bezaubernden Landschaften: den schneebedeckten Gipfeln der Anden, den staubigen Ebenen von Patagonien bis hin zu Tierra del Fuego – Feuerland.
Das Land der unendlichen Abenteuer lädt ein in die grünen Regenwälder von Misiones, zum Reiten in die sonnenverbrannten Berge von Salta, zum Wandern entlang türkisfarbener Seen und durch immergrüne Wälder im Lake District oder zum Gaucho-Spielen in den fruchtbaren Pampas.
Das Herzstück des Ganzen ist Buenos Aires, eine intelligente, moderne Stadt, die voller Leben und Energie steckt. Das heutige Argentinien ist trotz Tango und Gaucho-Erbe, die beide für die Identität der Nation enorm wichtig sind, eine kosmopolitisch orientierte Nation.
Trotz der düsteren Periode der Militärdiktatur und einer Reihe von Wirtschaftskrisen ist der zähe Argentinier voller Lebenslust und Warmherzigkeit. Seine Leidenschaft spiegelt sich in der großen kollektiven Liebe zum Fußball, zur Gastronomie und zum Feiern wieder. Besucher werden es nicht schwer finden, sich auf diese Lebensart einzulassen und sich noch lange an die feinen einheimischen Weine, die riesigen Steaks und die außergewöhnliche Landschaft erinnern.
Die nationale argentinische Fluggesellschaft Aerolíneas Argentinas (AR) bietet u.a. von Rom und Madrid aus Nonstop-Flüge nach Buenos Aires an.
Buenos Aires wird u.a. auch von folgenden Fluglinien angeflogen:
- Lufthansa (LH), Direktflug von Frankfurt/M.;
- Iberia (IB) - ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Madrid;
- Austrian (OS) und Swiss (LX) jeweils in Kooperation mit Lufthansa (LH) ab Wien bzw. Zürich via Frankfurt/M.;
- Edelweiss Air (WK) ab Zürich;
- Air Europa (UX) ab Frankfurt/M. und Zürich via Madrid.
Frankfurt - Buenos Aires (Direktflug): 13 Std. 50 Min.; Wien - Buenos Aires: 16 Std. 35 (via Madrid); Zürich - Buenos Aires: 16 Std. 35 Min. (via Madrid).
Der Visit Argentina Pass ist auf den Strecken von Aerolíneas Argentinas (AR) und Austral (AU) innerhalb Argentiniens gültig. Er kann nur in Verbindung mit einem Langstreckenflug von Aerolíneas Argentinas (AR) erworben werden. Der Pass ist ab dem Datum des ersten Flugcoupons 90 Tage lang für maximal 12 Flugstrecken gültig. Buchung und Ticketausstellung müssen bis spätestens 21 Tage vor Abflug erfolgt sein.
Keine.
Argentinien ist über Fernstraßen aus allen benachbarten Ländern zu erreichen. Die Grenzübergänge nach Uruguay, Paraguay und Brasilien sind rund um die Uhr geöffnet. Nach Chile und Bolivien sind die Öffnungszeiten abhängig vom örtlichen Breitengrad; zumeist liegen sie zwischen 7.00 und 17.00 Uhr. In den Wintermonaten kann es auf den Passstraßen der Anden nach Chile und Bolivien zu Schließungen der Grenzübergänge kommen.
Bus: Zwischen Argentinien und den angrenzenden Ländern gibt es täglich zahlreiche internationale Busverbindungen. Aus Peru und Bolivien kommend müssen Reisende im Grenzort umsteigen, nachdem sie zu Fuß oder mit einem Taxi die Grenze überquert haben.
Maut: Viele Autobahnstrecken sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder mit einer elektronischen Karte, die an der Windschutzscheibe befestigt wird.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar ausreichend; es ist jedoch empfehlenswert, zusätzlich den Internationalen Führerschein mitzuführen.
Zwischen Argentinien und seinen Nachbarländern gibt es keinen Bahnverkehr.
Buenos Aires hat den größten und wichtigsten Hafen des Landes. Hier kommen sämtliche Schiffe aus Europa an. Eine Überfahrt von Hamburg nach Buenos Aires ist sowohl mit Kreuzfahrt- als auch mit Frachtschiffen möglich.
Fähren verbinden Buenos Aires mit Häfen in Uruguay.
Die Reedereien AIDA und Cunard laufen auf ihren in Hamburg startenden Kreuzfahrten Buenos Aires an. MSC und Phoenix steuern von anderen europäischen Städten aus Buenos Aires an.
U.a. können mit MSC, Costa und Holland America Line auch Kreuzfahrten innerhalb Südamerikas unternommen werden, die z.B. von Rio de Janeiro kommend in Buenos Aires bei einem Zwischenstopp anlegen oder hier enden.
Die Fähren von Buquebus und Colonia Express verkehren regelmäßig zwischen Buenos Aires und den Häfen von Montevideo (Fahrtzeit: 2 Std. 15 Min.) und Colonia del Sacramento (Fahrtzeit: 1 Std. 15 Min.) in Uruguay.
Aerolineas Argentina (AR) bietet zahlreiche Regionalflüge im Inland an. Hinzu kommt LATAM (4M) mit zahlreichen Verbindungen innerhalb Argentiniens.
Städte wie Córdoba, San Juan oder Ushuaia erreicht man am besten vom internationalen Flughafen Ezeiza (EZE) in Buenos Aires. Der nationale Flughafen Jorge Newbury (AEP) in Buenos Aires bietet Verbindungen nach Mendosa, Bariloche, El Calafate sowie zu einer Vielzahl weiterer kleinerer Orte des Landes.
Argentiniens ausgedehntes Straßennetz umfasst rund 230.000 km.
Maut: Die hauptsächlich privat betriebenen Autobahnen des Landes sind mautpflichtig. Die Maut kann entweder in bar entrichtet werden oder durch Erwerb einer elektronischen Karte, die an der Windschutzscheibe befestigt wird.
Tankstellen sind in größeren Städten und auf Autobahnen meist rund um die Uhr geöffnet. Bei Fahrten durch Patagonien sollte allerdings, wegen des dünnen Tankstellennetzes, möglichst jede sich bietende Tankstelle genutzt werden.
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Das argentinische Straßennetz ist teilweise in gutem Zustand. Straßen und Wege in den Städten und um diese herum sind gut ausgebaut. Abseits viel befahrener Strecken sind dagegen oft nur Schotterpisten vorzufinden, für die Fahrzeuge mit Allradantrieb am geeignetsten sind.
In Argentinien gibt es einige Autobahnen, die mit einem A und einer Nummer gekennzeichnet sind sowie nummerierte, teilweise vierspurige National- und Provinzstraßen, die fast alle asphaltiert sind. Nur ein kleiner Teil besteht aus befestigten Schotterstraßen und unbefestigten Erdpisten.
Autovermietungen sind in allen größeren Städten zu finden. Ein Fahrer muss in der Regel mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Einige Autovermieter berechnen Fahrern unter 25 Jahren eine Jungfahrer-Gebühr oder geben ein Maximalalter von 75 Jahren an.
Taxis (erkennbar am gelben Dach) sind in allen Städten und größeren Ortschaften vorhanden. Sie stehen an Taxiständen, können aber auch auf der Straße angehalten werden.
In Buenos Aires können Fahrräder geliehen werden. Im Straßenverkehr ist jedoch Vorsicht geboten.
Rosario besitzt ein sehr gut ausgebautes Radwegenetz.
Für Fernreisen sind Busse das beliebteste Fortbewegungsmittel. Zwischen fast allen Städten gibt es zahlreiche Busverbindungen, die mehrmals täglich bedient werden.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- 2 Warndreiecke und ein Feuerlöscher müssen mitgeführt werden.
- Die Promillegrenze für Autofahrer liegt bei 0,5 ‰, für Motorradfahrer bei 0,2 ‰.
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden, unter 4 Jahren in Kindersitzen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Innerorts: 40-60 km/h;
- auf Landstraßen: 110 km/h;
- auf Schnellstraßen: 120 km/h;
- auf Autobahnen: 130 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Der ADAC-Partnerclub in Argentinien ist der Automovil Club Argentino (ACA) in Buenos Aires, Tel. +54-11 48 08 40 00.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Argentinien befristet gültig, wenn er in einem Land ausgestellt wurde, das das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1969 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert hat, wie zum Beispiel Deutschland, Österreich, die Schweiz, Australien, Kanada und die USA. Touristen aus diesen Ländern wird die Mitnahme des Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument dringend empfohlen, und im Besonderen, wenn der nationale Führerschein nicht auf Spanisch ausgestellt wurde. Der Internationale Führerschein als Zusatzdokument ist in Argentinien zwingend erforderlich, wenn der ausländische nationale Führerschein nicht in lateinischer Schrift oder ohne Passbild ausgestellt wurde.
Nachweis über Fahrzeugversicherung und Zulassungsunterlagen müssen stets mitgeführt werden.
Buenos Aires: Das U-Bahnnetz in Buenos Aires ("Subte" genannt) wird von dem Verkehrsunternehmen Emova bedient und umfasst sechs Linien (A bis E und H). Darüber hinaus verfügt Buenos Aires über ein erstklassiges Bussystem (colectivo). Manche Linien fahren rund um die Uhr. U-Bahn und Busse bezahlt man mit der sogenannten SUBE-Karte, einer wiederaufladbaren Prepaidkarte, die an Kiosken und U-Bahn-Stationen erhältlich ist.
In den meisten Städten Argentiniens gibt es ein ausgedehntes Linienbusnetz. In Rosario, Córdoba und Mendoza fahren Oberleitungsbusse.
Die staatliche argentinische Eisenbahngesellschaft Nuevos Ferrocarriles Argentinos verfügt über das größte Eisenbahnnetz Südamerikas, das allerdings in einem sehr schlechten Zustand ist. Auf vielen Strecken wurde der Betrieb eingestellt oder die Strecken sind nur noch für den Gütertransport relevant.
Für den Personenverkehr wird das Bahnnetz hauptsächlich im Großraum Buenos Aires genutzt. Allerdings wurde um Resistencia, im Nordosten des Landes, ein relativ neues Netz von Vorortzügen angelegt, und in Mendoza ist eines geplant.
Fernreisezüge verkehren zwischen Buenos Aires und einigen größeren Städten, u.a. Rosario und Córdoba sowie zu einigen kleineren Orten in der Provinz. In Patagonien werden noch die Strecken Viedma - Ingeniero und Jacobacci - Bariloche bedient.
Mit Ausnahme von Zügen, die Orte an der Atlantikküste, wie Mar Del Plata, Pinamar und Miramar anfahren, sind die meisten Züge in einem relativ schlechten Zustand.
Für Reisende sind die folgenden Touristischen Züge empfehlenswert:
- Der Tren a las Nubes ("der Wolkenzug") in der nördlichen Provinz Salta bietet eine spannende und unterhaltsame Bahnfahrt. Er überquert mehrere Viadukte und klettert auf bis zu 4.200 Höhenmeter.
- Der Tren del Fin del Mundo ("Zug vom Ende der Welt") in der südlichen Provinz Tierra del Fuego fährt noch mit einer Dampflok.
- Der Alte Patagonien-Express, "La Trochita", fährt fast das ganze Jahr ein- oder mehrmals in der Woche von Esquel nach Nahuel Pán und von El Maitén nach Desvío Thomaé. Spezielle Charterzüge fahren über die ganze Strecke von Jacobacci nach Esquel.
Die Krankenversorgung - besonders die stationäre - ist im Allgemeinen gut, außerhalb von Buenos Aires kann der Standard jedoch niedriger sein. Rechnungen müssen oft sofort in bar gezahlt werden.
Bei Reisen in die Provinz sollten Medikamente in Form einer Reiseapotheke in ausreichender Menge mitgeführt werden. Die Kosten für ärztliche Behandlungen und stationären Aufenthalt sind in der Regel niedriger als in Deutschland.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird sehr empfohlen.
[1] Bei Aufenthalten in den Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle ist ein Impfschutz für Reisende ab einem Alter von 9 Monaten gegen Gelbfieber empfohlen.
Argentinien gehört bislang nicht zu den klassischen Gelbfieberländern, so dass ein Gelbfieberschutz für die anderen Landesteile nicht erforderlich ist.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Argentinien wurde 2019 von der WHO offiziell für malariafrei erklärt.
Zur Vermeidung häufig auftretender Magen- und Darmerkrankungen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Von dem Genuss von Leitungswasser, Eiswürfeln und nicht industriell hergestelltem Speiseeis sollte grundsätzlich abgesehen werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert, einheimische Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Durchgegarte Fleisch-, Geflügel- und Fischgerichte sowie geschältes Obst und Gemüse sind ebenfalls unbedenklich. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird allerdings abgeraten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Das auch durch Stechmücken übertragene Chikungunya-Fieber kommt landesweit vor. Mückenschutz ist erforderlich.
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Argentinien verzeichnet zurzeit (Frühjahr 2024) den schwersten Dengue-Fieber-Ausbruch mit den Schwerpunkten Buenos Aires und der Provinz Buenos Aires. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Nordosten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung, Mückennetze und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Die durch das Hantavirus übertragene Erkrankung kommt selten und eher in ländlichen Gebieten vor. In beiden Fällen sollte der Kontakt zu streunenden Hunden, Katzen, Waldtieren und Nagetieren, sowie zu deren Sekreten gemieden werden. Bei Bisswunden oder Infektionsverdacht so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Langzeitaufenthalten und bei besonderer Exposition wird eine Impfung gegen Tollwut empfohlen.
Das Risiko einer Infektionen durch das Zika-Virus besteht, Schwangeren und Frauen die schwanger werden möchten, wird geraten, eine Reise in die Ausbruchsgebiete zu meiden. Auf ausreichenden Mückenschutz ist zu achten.
Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in deutscher und englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft).
US-Dollar werden in einigen Hotels und Touristenzentren akzeptiert. Preise in Pesos und in Dollar werden beide mit '$' ausgezeichnet. Bei Unklarheiten sollte deshalb nachgefragt werden. Werden Pesos in Argentinien gekauft, kann nur eine Fremdwährung in der gleichen Höhe innerhalb des Landes erworben werden, Quittungen von Wechselstuben sollten daher aufbewahrt werden.
Diners Club, American Express, Visa und Mastercard werden akzeptiert, jedoch außerhalb von Buenos Aires nicht sehr häufig. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Der Maximalbetrag pro Abhebung und pro Tag ist auf 2000 Pesos begrenzt.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. US-Dollar-Reiseschecks werden für Argentinien empfohlen. Es kann allerdings schwierig sein, diese außerhalb der größeren Städte umzutauschen. Sicherer ist die Nutzung von Geldautomaten und Kreditkarten.
Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr.
Die Einfuhr von Summen im Gegenwert ab 10.000 US$ ist deklarationspflichtig, die Ausfuhr von Summen im Gegenwert von unter 10.000 US$ ist erlaubt (Personen unter 16 Jahren und in Begleitung von Sorgeberechtigten 5.000 US$) Die Ausfuhr von Summen im Gegenwert von über 10.000 US$ darf nur per Überweisung erfolgen.
In allen größeren Städten gibt es Banken und Cambios (Wechselstuben). Generell wird die Mitnahme von US-Dollar empfohlen, jedoch sollte Bargeld im Land nur im notwendigen Umfang mitgeführt werden. Euro können nur in den Großstädten in fast allen Banken und Wechselstuben gewechselt werden.
Amtssprache ist Spanisch. Englisch ist weit verbreitet. Deutsch, Französisch und Italienisch werden vereinzelt gesprochen.
Folgende Artikel können zollfrei nach Argentinien maximal einmal pro Monat eingeführt werden (Personen ab 18 Jahren):
- Kleidung und persönliche Gegenstände inklusive eines Mobiltelefons und eines Laptops ohne externe Energiequelle (z.B. Notebook oder Tablet);
- Bücher, Broschüren und Zeitungen;
- Gegenstände, die bei der Ausreise deklariert werden;
Der Gesamtwert der in einem Zeitraum von einem Monat eingeführten Waren darf den Gegenwert von 500 US$ (Personen unter 16 Jahren maximal 250 US$ in Begleitung von Sorgeberechtigten) (bei Einreise über Flug- und Seehäfen) nicht überschreiten. Zusätzlich dürfen Duty free-Artikel am Ankunftshafen in Argentinien bis zu einem Wert von 500 US$ gekauft werden.
Der Gesamtwert der in einem Zeitraum von einem Monat eingeführten Waren darf den Gegenwert von 300 US$ (Personen unter 16 Jahren maximal 150 US$ in Begleitung von Sorgeberechtigten) (bei Einreise über den Landweg oder Flüsse) nicht überschreiten. Bei Einreise über Puerto Iguazú dürfen zusätzlich Duty free-Artikel bis zu einem Wert 500 US$ zollfrei eingeführt werden.
Für die Einfuhr von Waffen und Munition für Jagdzwecke wird eine Genehmigung benötigt.
Archäologische und kulturtelle Gegenstände, Betäubungsmittel, Drogen, Waffen, Sprengstoff, pornographische Erzeugnisse und kommerzielle oder industrielle Handelswaren.
Weitere Informationen sind vom argentinischen Zollamt erhältlich.
Internationale Telefonvorwahl. Die Ländervorwahl von Argentinien ist 0054.
GSM 850/1900, 3G-, 4G- und regional 5G-Mobilfunknetz. Netzbetreiber umfassen u.a. Telecom Argentina, Claro und Movistar. Der Sende-/Empfangsbereich ist im größten Teil des Landes gut, aber in abgelegenen Gegenden sowie in den Bergen besteht meist kein Empfang. Roaming-Abkommen bestehen mit einigen internationalen Telefongesellschaften. Um hohe Roaming-Gebühren zu umgehen, empfiehlt es sich, vor Ort eine Prepaid-SIM-Karte zu erwerben.
In den meisten größeren Städten gibt es noch ein paar wenige Internet-Cafés. Viele Estancias und ländliche Gegenden sind sowohl vom Internet- als auch vom Telefonanschluss abgeschnitten. Die meisten Hotels, Restaurants, Cafés und Bars stellen ihren Gästen kostenloses WLAN zur Verfügung.
Postsendungen nach Europa sind 1 bis 2 Wochen unterwegs. Das Hauptpostamt (Correo central) in Buenos Aires (Sarmiento 151) hat Mo-Fr 08.00-20.00 und Sa 09.00-13.00 Uhr geöffnet.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Argentinien empfangen.
Typisch für Argentinien sind Lederartikel aller Art (Handschuhe, Mäntel, Jacken, Geldbörsen usw.), handbestickte Blusen, Wollartikel (insbesondere Lamawolle), verzierte Mate-Gefäße, Silberschmuck, Halbedelsteine (Onyx, Lapislazuli, Tigerauge, Achat) und Gitarren.
Lederwaren werden in ganz Argentinien angeboten und sind mitunter zu Schnäppchenpreisen erhältlich. Landestypische Kunst- und Handarbeitswaren werden ebenfalls häufig angeboten. Schokolade aus Bariloche und Weine aus der Provinz Mendoza sind besonders beliebte Geschenke.
Ein ungewöhnliches Einkaufserlebnis bieten die vielen lokalen Ferias (Messen). Eine besonders große und lebendige Veranstaltung ist die jährlich stattfindende Landwirtschafts- und Viehzuchtausstellung La Rural in Buenos Aires, bei der sich die besten Agrarunternehmen und Viehzüchter des Landes präsentieren.
In Buenos Aires gibt es einige sehr große regelmäßig stattfindende Märkte. Der beste Ort, um Antiquitäten zu kaufen, ist der Sonntags stattfindende Feria de San Pedro Telmo-Flohmarkt am Plaza Dorrego. Auf dem bunten Hippie-Markt vor dem Centro Cultural Recoleta werden an den Wochenenden Handarbeiten, Schmuck und Kunstwerke angeboten. Einzigartige Stücke vielversprechender hiesiger Designer findet man in den Modeboutiquen im Stadtteil Palermo. Um die Reisegarderobe mit günstigen und fröhlichen Stücken zu ergänzen, bietet sich die Einkaufsstraße Calle Florida an, die bereits seit 1913 teilweise Fußgängerzone ist und in der die größten Einzelhandelsgeschäfte und Boutiquen zu finden sind. An den Wochenenden findet nordwestlich von Buenos Aires in Tigre ein Markt statt, auf dem von Hand gefertigte Waren angeboten werden.
Besonders schön gearbeitete Textilwaren, Möbel und Kleidung bietet Pasion Argentina (Internet: www.pasion-argentina.com.ar) an, durch den Erlös werden die oftmals vergessenen Ureinwohner unterstützt. Tierra Adentro in Buenos Aires verkauft von Eingeborenen gefertigte exquisite und fair gehandelte Textilwaren, Einrichtungsgegenstände und Silberschmuck.
Mo-Fr 09.00-19.00 Uhr, Sa 09.00-13.00 Uhr. Viele Geschäfte schließen über die Mittagszeit und die Öffnungszeiten können mitunter unzuverlässich sein.
Das 'Tax Free'-Zeichen weist darauf hin, dass ausländische Kunden die 21% Umsatzsteuer auf alle im Land getätigten Einkäufe zurückfordern können (Internet: www.globalrefund.com).
Restaurants bieten zahlreiche nordamerikanische, europäische und asiatische Gerichte an. Die einheimische Küche ist baskischer, spanischer und italienischer Herkunft. Rindfleisch steht in allen möglichen Variationen auf der Speisekarte.
Churrasco sind die berühmten Steaks, unter Parrillada versteht man gegrilltes Fleisch, Innereien und Würstchen. Zu den argentinischen Spezialitäten zählen Asado (Rostbraten), Arroz con Pollo (Eintopf mit Reis, Huhn, Eiern, Gemüse und scharfer Soße), Puchero de Gallina (Huhn, Würstchen, Maismehl und Kartoffeln), Empanada (gefüllte Teigtaschen) und Queso y dulce (eine dicke Scheibe Käse mit einer Scheibe Quittengelee).
Die Restaurants sind ausgezeichnet, man isst selten vor 21.00 Uhr. Gute Restaurants sind an einem Schild mit drei Gabeln erkennbar. Kellner spricht man mit »Mozo« an.
Das Bedienungsgeld ist selten bereits in Rechnungen enthalten. Das Personal benötigt das Trinkgeld, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 15% sind üblich, 20% sollte man für sehr gute Bedienung geben.
Der erfrischende Mate-Tee ist das Nationalgetränk. Er wird in besonderen Bechern mit einem metallenem Halm getrunken und Freunden weitergereicht. In einheimischen Brennereien werden Markenspirituosen wie Whisky und Gin destilliert. Die einheimischen Weine sind ausgezeichnet. Aus karibischem und südamerikanischem Rum werden zahlreiche Cocktails gemixt.
In Argentien darf man ab 18 Jahren Alkohol trinken.
90% römisch-katholisch; 2% Protestanten, jüdische und muslimische Minderheiten.
Umgangsformen: Die üblichen Höflichkeitsformen gelten. Traditionen sollten respektiert werden. Man spricht sich mit Señor oder Señora bzw. mit dem Vornamen an - Doña Maria heißt die Nachbarin, Don Julio der Bäcker. Zur Begrüßung unter Freunden küsst man sich auf die Wange. Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, der Gastgeberin am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken. An Bushaltestellen, vor Kinos usw. wird angestanden - Vordrängeln ist höchst unbeliebt.
Kleidung: Legere Kleidung ist fast überall angebracht, nur zu offiziellen Veranstaltungen und in exklusiven Restaurants wird elegantere Garderobe erwartet. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen erwartet.
Rauchen: In Buenos Aires und in einigen anderen argentinischen Städten sind öffentliche Verkehrsmittel sowie Kinos und Theater Nichtraucherzonen. In diesen Städten ist das Rauchen in allen öffentlichen Räumen, zu denen auch Restaurants und Bars zählen, verboten. Davon ausgenommen sind lediglich Zigarren-Clubs und -Geschäfte. Im Freien, z. B. auf Balkonen und Terrassen, ist das Rauchen gestattet.
Alkohol: Obwohl Argentinien bekannt für seine hervorragenden Weine ist, trinken die Argentinier deutlich weniger Alkohol als die Europäer. In Bars und Discotheken werden häufig alkoholfreie Getränke genossen und nur wenige sind merklich betrunken.
Trinkgeld ist üblich und 5 bis 10 % vom Rechnungsbetrag sind angemessen. In einigen Hotels und Restaurants werden 25% Bedienung und 21% Steuern auf die Rechnung gesetzt. Taxifahrer erwarten Trinkgeld von Besuchern.
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